STADTPAUSCHALE
Die Stadt Warendorf gewährt jährlich, mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein- Westfalen, Zuschüsse aus dem Förderprogramm „Stadtpauschale“.
Für die Durchführung kleiner, privater, denkmal- pflegerischer Maßnahmen, an denen ein öffentliches Interesse besteht, können Mittel aus der Stadtpauschale beantragt werden. Diese können sein...
- Maßnahmen an Gebäudeteilen mit Denkmaleigenschaft, ohne Einfluss auf den Nutzwert des Denkmals, wie zum Beispiel Stuck-, Schnitz- und Sandsteinornamentik, Malereien und Bildstöcke.
- Maßnahmen, die dem dauerhaften Erhalt des Denkmals dienen, wie zum Beispiel Sicherungsmaßnahmen, Konservierungsmaßnahmen, Reparaturen.
- Ausgaben für Bauvoruntersuchungen, wissenschaftliche Erforschung und Erfassung sowie Präsentation.
Die Stadtpauschale
Voraussetzung für die Förderung
... ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis und je nach Maßnahme ggf. eine Baugenehmigung.
Art und Höhe der Förderung
... richten sich nach den förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme. Es können max. 50 % der förderfähigen Gesamtkosten gefördert werden. Die ermittelte Zuwendung muss mindestens 200 Euro und darf maximal 7.500 Euro betragen.
Das Förderprogramm richtet sich an
... private Eigentümer von Denkmälern im gesamten Stadtgebiet.
Wie kann auch Ihr Vorhaben durch die Stadtpauschale gefördert werden?
1. Beratung vor Ort
Sie besprechen Ihr Vorhaben mit den Experten des Quartiersbüros oder dem zuständigen Sachbearbeiter der Stadt Warendorf und bekommen die Antragsunterlagen ausgehändigt.
2. Antragseingang beim Quartiersbüro
Sie reichen die vollständigen Antragsunterlagen, die Maßnahmenbeschreibung und den Kosten-voranschlag mit Aufmaß beim Quartiersbüro ein. Dort wird dann eine vorläufige Fördersumme ermittelt. Eine Beantragung kann während des gesamten laufenden Jahres erfolgen.
3. Antragsbearbeitung durch die Stadt Warendorf
Die Vorhabenunterlagen werden von der Verwaltung auf Einhaltung der Förderrichtlinien geprüft.
4. Bewilligung durch die Stadt Warendorf
Sie erhalten von der Verwaltung einen Bewilligungsbescheid mit der Höhe der Fördersumme. Erst jetzt darf mit der Beauftragung einer Firma und der Umsetzung Ihres Vorhabens begonnen werden.
5. Kostennachweise
Nach Beendigung Ihres Vorhabens muss von Ihnen ein Kostennachweis beim Quartiersbüro eingereicht werden. Dieser wird auf Vollständigkeit geprüft und ggf. werden fehlende Unterlagen nachgefordert.
6. Erstattung der Kosten
Der vollständige Kostennachweis wird von der Verwaltung geprüft und der Zuschussbetrag der tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten auf Ihr Konto überwiesen.
FÖRDERUNG VON EINZELPROJEKTEN
Das Land unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern jährlich mit einer Förderung von denkmalpflegerischen Einzelprojekten zum Erhalt von Denkmälern und zur Pflege dieser wichtigen kulturellen Schätze.
Ziel der Landesregierung ist es dabei, Eigentümerinnen und Eigentümer in ihren Bemühungen um den Erhalt ihrer Denkmäler durch einen finanziellen Zuschuss zu unterstützen und so das baukulturelle Erbe des Landes Nordrhein - Westfalen zu sichern.
Gefördert werden Maßnahmen zum Erhalt und Pflege von Baudenkmälern die entweder in die Denkmalliste eingetragen sind oder dessen vorläufiger Schutz angeordnet wurde.
Förderung von Einzelprojekten
Voraussetzung für die Förderung
... ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis und je nach Maßnahme ggf. eine Baugenehmigung.
Art und Höhe der Förderung
... richten sich nach den förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme. Es können max. 50 % der förderfähigen Gesamtkosten erstattet werden.
Das Förderprogramm richtet sich an
... private und kirchliche Eigentümer von Denkmälern im gesamten Stadtgebiet.
Wie erhalten Sie eine Förderung für Ihr Einzelprojekt?
1 Beratung vor Ort
Sie besprechen Ihr Vorhaben mit den Experten des Quartiersbüros oder dem zuständigen Sachbearbeiter der Stadt Warendorf und bekommen die Antragsunterlagen ausgehändigt.
2 Antragseingang bei der Bezirksregierung
Sie reichen die vollständigen Antragsunterlagen (mit Kostenvoranschlägen, Leistungsbeschreibung, Planzeichnung, Finanzierungsplan etc.) fristgerecht bis zum 1. Oktober des Jahres vor dem Maßnahmenbeginn bei der Bezirksregierung in Münster ein.
3 Antragsbearbeitung durch die Bezirksregierung
Ob und in welcher Höhe die Maßnahme förderfähig ist, wird von der Bezirksregierung anhand des eingereichten Antrages geprüft.
4 Bewilligung druch das Ministerium
Nachdem das zuständige Ministerium über eine Förderung der Maßnahme entschieden hat, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid mit der Höhe der Fördersumme. Erst jetzt kann mit der Beauftragung einer Firma und der Umsetzung Ihres Vorhabens begonnen werden.
5 Kostennachweise
Nach Beendigung Ihres Vorhabens muss von Ihnen ein Kostennachweis bei der Bezirksregierung eingereicht werden. Dieser wird auf Vollständigkeit geprüft und ggf. fehlende Unterlagen nachgefordert.
6 Erstattung der Kosten
Nach der Prüfung des Kostennachweises wird der Zuschussbetrag der tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten auf Ihr Konto überwiesen.
Weiter Informationen zur Denkmalförderung der Bezirksregierung Münster und die Formulare zum Download finden Sie hier.
Flyer Förderprogramme für Ihr Denkmal
Hier finden Sie den Flyer Förderprogramme für Ihr Denkmal.