Die am Rande der Altstadt liegende Industriebrache Brinkhaus befindet sich seit September 2021 im Eigentum der Stadt Warendorf. Ziel ist es, auf der etwa 4,3 Hektar großen Fläche ein zukunftsfähiges, lebenswertes Quartier mit Vorbildfunktion für zukünftiges und umweltverträgliches Bauen zu schaffen. Es soll funktional und städtebaulich an vorhandene Bebauung angebunden sein. Menschen sollen sich dort wohlfühlen können, ohne vom Klima und der Umwelt beeinträchtigt zu werden.
Verschiedene Schritte sind auf dem Weg zum neuen Quartier erforderlich und derzeit aktuell:
- die Stadt Warendorf ist als Eigentümerin des Brinkhaus-Areal mit seiner langjährigen industriellen Nutzungsgeschichte verpflichtet, bodenschutzrechtlich angeordnete Untersuchungen durchzuführen, mit dem Ziel, den Altlastenverdacht entweder auszuräumen oder die Altlastenrisiken durch Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen abzuwenden. Diese sind mit der bodenschutzrechtlichen Stellungnahme des Kreises Warendorf vom 22.08.2024 abgeschlossen worden. Hier gibt es weitere Informationen zu der Sanierungsuntersuchung.
- die Stadt Warendorf hat Ende 2023 einen Wettbewerb ins Leben gerufen. Dieser wurde durchgeführt als nichtoffener, einphasiger städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb. Hier gibt es weitere Informationen zum durchgeführten Wettbewerb.
Die Preisträger des Wettbewerbes:
Platz 1: Büros hartlock städtebau aus Essen und wbp Landschaftsarchitekten aus Bochum
Platz 2: Büros Machleidt und A24 LANDSCHAFT Landschaftsarchitektur aus Berlin
Platz 3: Schellenberg + Bäumler Architekten aus Dresden mit studio grüngrau Landschaftsarchitektur aus Düsseldor
Anerkennung Platz 4: Reicher Haase Assoziierte GmbH, Dortmund mit Förder Landschaftsarchitekten GmbH, Essen
Anerkennung Platz 5: Hille Tesch Architekten + Stadtplaner Part GmbB, Ingelheim mit weihrauch + fischer gmbh, Solingen
Wie geht es weiter?
Mit dem städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb wurde ein sehr wichtiger Grundstein für die zukünftige städtebauliche Entwicklung des Plangebietes gelegt, jedoch ist der Siegerentwurf zunächst als erster Vorentwurf zu verstehen, der im Nachgang zusammen mit dem Stadtplanungs- sowie Landschaftsarchitekturbüro weiter ausgearbeitet werden muss. Neben den Empfehlungen des Preisgerichts, des Bürger*innenbeirats und des Jugendparlaments werden die Ergebnisse aus der politischen Beratung in der weiteren Entwurfsbearbeitung berücksichtigt. Die sich daraus ggf. ergebende Änderungen fließen in den Entwurf mit ein.
Zielsetzung ist es, den Entwurf immer weiter zu konkretisieren, damit er als Grundlage für einen später noch aufzustellenden Bebauungsplan dienen kann. Parallel müssen Fördermittel für die Umsetzung der öffentlichen Nutzungen (z.B. die Parkerweiterung usw.) beantragt sowie Partner für die anderen nicht öffentlichen Nutzungen (wie zum Beispiel den Beherbergungsbetrieb) gefunden werden.