Entwicklung des Brinkhausgeländes

Die am Rande der Altstadt liegende Industriebrache Brinkhaus befindet sich seit September 2021 im Eigentum der Stadt Warendorf. Ziel ist es, auf der etwa 4,3 Hektar großen Fläche ein zukunftsfähiges, lebenswertes Quartier mit Vorbildfunktion für zukünftiges und umweltverträgliches Bauen zu schaffen. Es soll funktional und städtebaulich an vorhandene Bebauung angebunden sein. Menschen sollen sich dort wohlfühlen können, ohne vom Klima und der Umwelt beeinträchtigt zu werden. Um diesem Ziel näher zu kommen, hatte die Stadt Warendorf einen Wettbewerb ins Leben gerufen. Dieser wurde durchgeführt als nichtoffener, einphasiger städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb. Hier gibt es weitere Informationen zum durchgeführten Wettbewerb.  

Die Preisträger des Wettbewerbes:

Platz 1: Büros hartlock städtebau aus Essen und wbp Landschaftsarchitekten aus Bochum

Platz 2: Büros Machleidt und A24 LANDSCHAFT Landschaftsarchitektur aus Berlin

Platz 3: Schellenberg + Bäumler Architekten aus Dresden mit studio grüngrau Landschaftsarchitektur aus Düsseldor

Anerkennung Platz 4: Reicher Haase Assoziierte GmbH, Dortmund mit Förder Landschaftsarchitekten GmbH, Essen

Anerkennung Platz 5: Hille Tesch Architekten + Stadtplaner Part GmbB, Ingelheim mit weihrauch + fischer gmbh, Solingen

Wie geht es weiter?

Mit dem städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb wurde ein sehr wichtiger Grundstein für die zukünftige städtebauliche Entwicklung des Plangebietes gelegt, jedoch ist der Siegerentwurf zunächst als erster Vorentwurf zu verstehen, der im Nachgang zusammen mit dem Stadtplanungs- sowie Landschaftsarchitekturbüro weiter ausgearbeitet werden muss. Neben den Empfehlungen des Preisgerichts, des Bürger*innenbeirats und des Jugendparlaments werden die Ergebnisse aus der politischen Beratung in der weiteren Entwurfsbearbeitung berücksichtigt. Die sich daraus ggf. ergebende Änderungen fließen in den Entwurf mit ein.

Zielsetzung ist es, den Entwurf immer weiter zu konkretisieren, damit er als Grundlage für einen später noch aufzustellenden Bebauungsplan dienen kann. Parallel müssen Fördermittel für die Umsetzung der öffentlichen Nutzungen (z.B. die Parkerweiterung usw.) beantragt sowie Partner für die anderen nicht öffentlichen Nutzungen (wie zum Beispiel den Beherbergungsbetrieb) gefunden werden.

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