Förderung

Eigentümer von Wohn- und Geschäftshäusern haben vielfach Anspruch auf eine Förderung bei geplanten Sanierungen und/oder Umbauten. Diese reichen von kommunalen Programmen zu Landes- und Bundesprogrammen und umfassen Maßnahmen zur allgemeinen Modernisierung, der Fassadengestaltung, des Abbaus von Barrieren und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.

Jedoch sind die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen sowie die Kombination unterschiedlicher Förderprogramme eine komplexe Thematik.

So ist es von besonderer Bedeutung seine Immobilie genau zu betrachten und die Schwachstellen herauszuarbeiten. Wir unterstützen Sie gerne dabei - vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Erstberatung.

Weitere Informationen zu steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten bei der Sanierung Ihres Denkmals finden Sie unter Steuerliche Berücksichtigung Denkmalschutz. 

Ermöglicht durch