Integriertes Stadtentwicklungskonzept

Programm zur Städtebauförderung 2023 veröffentlicht!

Das Programm zur Städtebauförderung NRW 2023 ist vom MHKBD veröffentlicht worden. Die von der Stadt Warendorf beantragten Fördermittel für die Umgestaltung der Fußgängerzone sowie für die Fortführung des Hof- und Fassadenprogramms, des Quartiersmanagements, des Altstadtverfügungsfonds sowie für die Öffentlichkeitsarbeit und das Baustellenmarketing sind mit 1,958 Mio € im Förderprogramm enthalten.

Weitere Informationen finden Sie unter www.Altstadt-Warendorf.de/Downloads und dort unter dem Punkt: "Informationen zur Städtebauförderung 2023".

In seiner Sitzung vom 13.07.2013 hat der Rat der Stadt Warendorf das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Altstadt Warendorf beschlossen. Darauf aufbauend wurden Mittel der Städtebauförderung beantragt. Die erste Bewilligung aus der Städtebauförderung erfolgte Ende 2014.

Entwicklungskonzepte sind prozessorientiert und auf eine kontinuierliche Fortentwicklung angelegt. So kann auf neue Entwicklungen flexibel reagiert werden. Auch das bestehende ISEK unterliegt dem Prozess einer kontinuierlichen Fortentwicklung.

Im Jahr 2016 erfolgte eine Ergänzung des ISEK. Diese resultiert in erster Linie aus veränderten Rahmenbedingungen. Die Ergänzungen umfassen eine Gebietserweiterung durch die Einbeziehung des Brinkhausgeländes und der Erneuerung von Spielflächen in der Stadt sowie der Notwendigkeit zur energetischen Sanierung einzelner kommunalenr Gebäude. Auf der Maßnahmenebene wird besonders der Aktivierung und Untzerstützung bürgerschaftlichen und privaten Engagements mit der beabsichtigten Etablierung von Verfügungsfonds Rechnung getragen. 

2021 wurde das ISEK um das neu eingeführte Förderprogramm für die Umnutzung leerstehender Ladenlokale erweitert.

Am 28.09.2022 beschloss der Rat der Stadt Warendorf die 3. und letzte Fortschreibung des ISEK. Besonders der Erwerb der bis dahin in privatem Eigentum befindlichen Indrustriebrache "Brinkhaus" durch die Stadt Warendorf im Jahr 2021 war der Auslöser, sich den neuen Anforderung an die Altstadtsanierung zu stellen und den bis 2026 terminierten Städtebauförderprozess an diese veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Es ergeben sich zusätzliche Perspektiven für die Entwicklung der Warendorfer Altstadt und ihre nachhaltige Stärkung und Sicherung als Wohn-, Arbeits-, Lebens-, und Tourismusort. Konzeptionelle Grundlagen hat die Bewerbung zur Landesgartenschau 2026 herausgearbeitet. Die Erschließung der Industriebrache "Brinkhaus" ermöglicht es nicht nur, den Zugang zum Emsumfeld aufzuwerten. Das frei gesetzte Flächenpotenzial bietet neuen städtebaulichen Handlungsspielraum, um in der Altstadt Warendorf (Dienstleistungs-)Nutzungen wie z.B. Gastronomie- und Beherberungsbetriebe zu realisieren.
Die Altstadt kann hierdurch in der Summe gestalterisch und funktional zukunftsfest gemacht werden. 

Detaillierte Informationen zur 3. Fortschreibung.

 

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des ISEKs „Altstadt Warendorf“ umfasst den gesamten historischen Stadtkern innerhalb des Promenadenrings inklusive der Fläche des Wilhelmsplatzes sowie Teilbereiche des nördlichen Ems Ufers wie das Lohwall-Gelände und das Grundstück der ehemaligen Textilfabrik Brinkhaus.

Ermöglicht durch