
Förderprogramm ZIO (Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW)
Seit 2024 gibt es das Förderprogramm ZIO-Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW. Förderschwerpunkt ist unter anderem die Zwischennutzung leerstehender Ladenlokale.
Alle Nutzungsinteressierten sowie Eigentümerinnen und Eigentümer sind herzlich dazu eingeladen, sich beim Quartiersbüro der Altstadt Warendorf zum Förderprogramm zu informieren.

Anmietung eines Ladenlokals des aus der Karte ersichtlichen Konzentrationsbereichs:
- Auch ganz neue Ideen sind möglich:
Im Rahmen dieses Förderprogrammes sollen bewusst ganz unterschiedliche – gerne auch neue, experimentelle und kreative – Nutzungen unterstützt werden wie beispielsweise: - Einzelhandels- oder Gastronomie Start-Ups
- Pop-Up-Stores
- Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte
- Lieferservices / Verteilstationen
- Showrooms lokaler Handwerker / Dienstleister
- Kulturwirtschaftliche Nutzungen
- Nachbarschaftsinitiativen
- Bildungsangebote / Kinderbetreuung
- Der Vermieter muss die zuletzt erzielte Kaltmiete um 30 % reduzieren.
- Die Stadt reduziert die nun angesetzten 70 % der bisherigen Kaltmiete mit Hilfe der Fördermittel um weitere 50 %-Punkte und kann damit für 20 % der bisherigen Kaltmiete an neue Nutzer untervermieten.
- Gefördert wird ausschließlich die Nettokaltmiete. Betriebs- und Nebenkosten müssen in voller Höhe vom Untermieter getragen werden.
- Die Mietzeit ist grundsätzlich flexibel. Ein Mietvertrag mit der Stadt kann allerdings längstens für 24 Monate abgeschlossen werden. Die Förderung ist befristet bis zum 31.12.2027.
- Nach Ende dieses Mietverhältnisses sollten sich Untermieter und Eigentümer untereinander über eine Fortführung des Mietverhältnisses einigen.
- Eine Förderung ist nur für Flächen bis 300 qm möglich.
- Eine Anmietung durch die Stadt erfolgt in enger Abstimmung zwischen Eigentümer und Untermieter. Die Stadt kann nur dann einen Mietvertrag schließen, wenn die baurechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung des Untermieters gegeben sind.
- Im Falle einer im Vergleich zur vorherigen Nutzung neuen Nutzung ist eine Nutzungsänderung erforderlich. Die dafür entstehenden Ausgaben für Architekten usw. sind förderfähig.
- Eine Anmietung durch die Stadt ist nur möglich, wenn sich das Ladenlokal im aus dieser Karte ersichtlichen Konzentrationsbereich befindet.
- Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Vermieter keine Mehrwertsteuer auf die Miete erhebt.