Förderprogramm zum Umbau leerstehender Ladenlokale

Ladenlokale von Handel und Gastronomie in den Erdgeschossen des Geltungsbereiches können über dieses Programm finanzielle Unterstützung beim Umbau erhalten. 

Sie besitzen ein kleinteiliges, nicht mehr marktgängiges Ladenlokal in dem ausgewiesenen Altstadtbereich? Quartiersarchitekt Dr. Peter Kroos gibt Ihnen gerne Auskunft. Bitte nehmen Sie Kontakt über das Quartiersbüro auf.

Im festgelegten Altstadtbereich sind Umbaumaßnahmen förderfähig, durch die dauerhaft ein leerstehendes Ladenlokal im Erdgeschoss nutzbar gemacht wird.

Folgende Maßnahmen können das sein:

  • Entkernung, Abriss von Anbauten
  • Herstellung von Barrierefreiheit
  • Umbau des Erdgeschossbereiches inklusive Eingangsgestaltung
  • Gestaltung einer architektonisch ansprechenden Fassade inkl. Rückbau von Vordächern und Werbeanlagen im Erdgeschossbereich
  • Zusammenlegung von Ladenlokalen
  • Planungskosten bzw. Gebühren für Baugenehmigungen
  • Maßnahmen zur Verbesserung des energetischen Standards des umgebauten Ladenlokals

Hier geht´s zum Informationsflyer zum Förderprogramm Umbau leerstehender Ladenlokale

  • Sie sind private Eigentümerinnen oder privater Eigentümer oder eine Eigentümergemeinschaft (beispielsweise in Form einer GmbH)
  • Die Immobilie liegt innerhalb des blau eingezeichneten Geltungsbereiches
  • Ein Beratungstermin mit dem Quartiers-Architekten des Quartiersbüros Altstadt Warendorf, eine Baugenehmigung sowie bei Denkmälern eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
  • Die förderfähigen Gesamtkosten müssen zudem über der Bagatellgrenze von 10.000 € (bei Umnutzung ohne späteren Ertrag) bzw. 20.000 € (bei Umnutzung mit späterem Ertrag) liegen.

Hier geht´s zur Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für den Umbau leerstehender Ladenlokale

Sie haben ein Denkmal? Dann finden Sie auf der Seite der Stadt Warendorf Informationen zur denkmalrechtlichen Erlaubnis

Beispielfotos (vorher/nachher)