
Weitere Fördermöglichkeiten
Die KfW-Bank bietet für Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzern vielfache Möglichkeiten zu günstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. Partner der KfW sind örtliche Banken und Versicherungen. Dort bekommen Sie weitere Informationen und Antragsunterlagen und können einen Antrag stellen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.kfw.de
Die größte nationale öffentlich-rechtliche Förderbank in Deutschland ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Für Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer (Privatpersonen aber auch Unternehmen) bietet die Bank vielfache Möglichkeiten zu günstigen Krediten oder Tilgungszuschüssen zu kommen. Die Kredite überzeugen in heutigen Zeiten nicht unbedingt durch die niedrigen Zinsraten, sondern eher durch lange Laufzeiten und damit verbundenen Zinsbindungen. Sie bieten damit den Antragstellerinnen und Antragstellern Planungssicherheit. Attraktiv können auch tilgungsfreie Jahre zu Beginn der Laufzeit sein sowie attraktive Tilgungszuschüsse von beispielsweise 15 %. Die einzelnen Produkte können bundesweit beantragt werden. Die Abwicklung erfolgt meistens über die Hausbank.
Folgende Produkte können beispielsweise im Bereich Bauen, Wohnen und Energiesparen beantragt werden:
- Schaffung von Wohneigentum
- Energetische Sanierung
- Modernisierung des Wohnraumes
- Altengerechtes und barrierefreies Wohnen
- Installation von Photovoltaikanlagen
- Modernisierung der Wärmedämmung
- Erweiterung von Heizungsanlagen
Hier finden Sie Informationen der KFW-Bank zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Auf der folgenden Seite finden zinsgünstige Darlehen bis 150.000 € und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - feste Zinsen für die gesamte Laufzeit von bis zu 35 Jahren - auch für die Instandsetzung von unwetter- bzw. hochwasserbedingten Schäden und Photovoltaikanlagen!
Für wen?
Für Privatpersonen
Was wird gefördert?
Fördert Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von Wohneigentum zur Selbstnutzung
Fördergeber: NRW.BANK
Um zukunftsfähigen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen oder zu erhalten, stellt das Land NRW Fördermittel zur Verfügung.
WAS?
- Bauliche Maßnahmen der Modernisierung in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem zugehörigen Grundstück
- z.B. zur Erhöhung der Energieeffizienz und
- zur Reduzierung von Barrieren im Bestand
WIE?
- Darlehen mit max. 100% der förderfähigen Gesamtkosten, mit einem Tilgungszuschuss von 20%
- höchstens jedoch pro Wohnung 100.000 Euro
- Im Stadterneuerungsgebiet Altstadt Warendorf ergibt sich daraus keine Belegungsbindung, sondern nur eine Mietpreisbindung entsprechend der aktuell gültigen Wohnraumförderbestimmungen des Landes NRW
WO?
- Weitere Informationen sowie die richtige Ansprechperson für Ihr Vorhaben finden Sie unter www.nrwbank.de