
Fassaden- und Hofprogramm
Dieses Förderprogramm bietet letztmalig 2026 finanzielle Unterstützung für das Renovieren und Erhalten von Gebäudefassaden sowie Hof- und Gartenflächen in der Altstadt.
Sie sind Hauseigentümerin oder -eigentümer und wollen Ihre Hausfassade aufwerten oder erhalten? Auch Hof- und Gartenflächen können unter Voraussetzungen eine Förderung erhalten. Das Quartiersbüro gibt Ihnen gerne Auskunft!
Erneuerungs- und Aufwertungsarbeiten am Äußeren von vorhandenen Wohn- und Geschäftsgebäuden, wie
- Reinigung und Instandsetzung bzw. Wiederherstellung von Ziegel-, Naturstein-, Putz- oder Fachwerkfassaden
- Rückbau von Fassadenverkleidungen
- Wiederherstellung oder Ergänzung gliedernder Fassadenelemente
- Rekonstruktion von Fensterläden
- Neueinbau sowie Anstrich von Fenstern und Türen, sofern deren Gestaltung den Vorgaben der Gestaltungssatzung entsprechen und Teil einer Gesamtmaßnahme der Fassadengestaltung sind
Neu- und Umgestaltung von privaten Hof- und Gartenflächen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, wie
- die Entsiegelung des Bodens
- Abbruch nicht erhaltenswerter Einfriedungen und Zäunen oder die Schaffung besserer Zugänge
- Herstellung von Gemeinschaftsplätzen, Spielflächen sowie gemeinschaftlich genutzten Abstellanlagen für Abfallbehälter und Fahrräder
- Begrünung von Flachdächern
- Reinigung und Anstrich von historischen Zäunen und Geländern sowie Sanierung von Mauern
- Wiederherstellung von historisch belegbaren Grundstückseinfassungen
Für das Jahr 2026 stehen insgesamt 50.000 € an Fördermitteln zur Verfügung.
Hier geht´s zum Informationsflyer für das Fassaden- und Hofprogramm für die Altstadt Warendorf
- Sie sind Eigentümerin/Eigentümer, Erbbauberechtigt oder Mieterinnen/Mieter (im Einvernehmen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern)
- die Immobilie liegt innerhalb des rot eingezeichneten Geltungsbereiches der Altstadt
- Im festgelegten Altstadtbereich sind Maßnahmen förderfähig, die von städtebaulicher Bedeutung sind oder das Wohnumfeld attraktiver machen
- ein Beratungstermin mit dem Quartiersbüro Altstadt Warendorf
- ggf. eine Baugenehmigung sowie bei Denkmälern eine denkmalrechtliche Erlaubnis
- Hier geht´s zur Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen Fassaden- und Hofprogramm der Stadt Warendorf mit Stand 2025
- Die Stadt Warendorf hat eine Gestaltungssatzung. Mit dieser soll das Stadtbild im historischen Stadtkern geschützt werden.
Auf den Internetseiten der Stadt Warendorf finden Sie weitere Informationen zur Gestaltungssatzung und die Gestaltungsleitlinien “Historische Altstadt Warendorf”. - Sie haben ein Denkmal? Dann finden Sie auf der Internetseite der Stadt Warendorf Informationen zur denkmalrechtlichen Erlaubnis.


