Ab sofort wird die Höchstparkdauer auf dem Parkplatz Zwischen den Emsbrücken auf vier Stunden begrenzt, die Auslegung einer Parkscheibe ist nun erforderlich. Auf der Mühlenstraße entfällt die Parkscheinpflicht, ab nun ist hier eine Parkscheibe erforderlich, die maximale Parkdauer beträgt zwei Stunden.
Die technische Umstellung zur Erhöhung der Höchstparkdauer für die bewirtschafteten Parkplätze von zwei auf vier Stunden erfolgte durch einen externen Dienstleister am Montag, 22. Juli 2024. Die neuen Konditionen seit dem Folgetag zur Verfügung.